Konkurrenz belebt das Geschäft. Das gilt natürlich auch für Apotheken. Jetzt droht aber die Konkurrenz zu einem handfesten Streit vor den Gerichten auszuarten. Die Rede ist von herkömmlichen Apotheken und den in der letzten Zeit entstandenen Versandapotheken. In Deutschland haben die Apotheken gewisse Privilegien, die sie natürlich auf keinen Fall untergraben lassen oder aufgeben wollen. So ist es auch kein Wunder, dass sich jetzt Gerichte mit diesem Thema auseinandersetzen mussten, geht es doch hier schließlich um sehr viel Geld. Bei diesem Streit vor Gericht ging es darum, dass die großen Ketten sich in ihrer Niederlassungsfreiheit beeinträchtigt sehen. Genau diese Freiheit haben sie vor Gericht eingeklagt. Allerdings ging dieser Schuss wohl eher nach hinten los. Die Gerichte haben nicht so entschieden, wie es sich die großen Handelsketten vorgestellt haben. Die Gerichte haben die Einschränkung bestätigt, um eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu garantieren. In dem sogenannten Fremdbesitzverbot für Apotheken heißt es, dass nur approbierte Apotheker in Deutschland die Erlaubnis haben, eine Apothekenfiliale zu betreiben.
Eine weitere Einschränkung ist die Tatsache, dass jeder Apotheker im Höchstfall nur vier Filialen leiten darf. Für die großen Ketten, die gern Medikamente anbieten wollen, ist das total uninteressant, denn bei ihnen macht es die Menge. Betroffen von diesen Vorschriften ist auch die sogenannte Internetapotheke. Welchen Ausweg die Versandapotheken aus diesen Vorschriften gefunden haben, zeigte ein bekanntes Unternehmen dieser Branche. Es hat inzwischen einige Filialen in Deutschland, allerdings immer nur als Lizenzbetreiber. Eigentümer dieser Apotheken sind immer deutsche Apotheker. Das macht zwar die Abrechnungen und Buchhaltungen etwas schwieriger, bietet aber den Versandapotheken eine Möglichkeit, gegen die herkömmlichen Apotheken zu bestehen. Welche Auswirkungen die Entscheidungen der Gerichte auf die Verbraucher haben, kann nur die Zukunft zeigen.










